Wir fordern echten Tierschutz!
Der Tierschutz in der Schweiz ist stark, so lautet das Klischee. In Wahrheit erleiden Tiere täglich Gewalt. Dahinter steckt ein schwaches und lückenhaftes Gesetz. Und am Vollzug hapert es auch. Wir fordern grundlegende Verbesserungen!
Jetzt Petition unterschreiben:
Wir fordern:
- Der Bund soll das Leben von Tieren als schützenswert anerkennen.
- Der Bund soll dafür sorgen, dass Wohlergehen und Würde der Tiere nicht mehr systematisch verletzt werden.
- Der Bund soll den Schutz der Tierwürde durch Grundrechte konkretisieren, damit er auch konsequent umgesetzt wird.
- Der Bund soll – im Rahmen seiner Oberaufsicht über den Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die Kantone – sicherstellen, dass dieser konsequent, lückenlos und einheitlich erfolgt.
- Der Bund soll im Rahmen von öffentlichen Kampagnen und in der Schule darüber informieren, welche Gewalt legal und illegal an Tieren verübt wird.
Ein paar Beispiele:
So passiert im Kanton Neuenburg: Der Fahrer eines Motorboots überfährt auf dem Wasser einen Schwan. Der Schwan überlebt den Vorfall nicht. Der Mann lacht darüber. Die Veterinärbehörde sprach eine Busse von 200 Franken aus. Eigentlich wäre für Tierquälerei-Vergehen wie dieses die Staatsanwaltschaft zuständig, der Fall wurde aber gar nicht erst weitergeleitet. Das zeigt einmal mehr, wie lapidar mit Gewalt an Tieren umgegangen wird.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll dafür sorgen, dass Wohlergehen und Würde der Tiere nicht mehr systematisch verletzt werden. Zudem soll der Bund die Kantone so unterstützen, dass der Vollzug des Tierschutzrechts konsequent, lückenlos und einheitlich erfolgt.
So passiert im Kanton Bern: Ein Mann kastriert Schafe. Er tut das auf eigene Faust, ohne eine anerkannte Ausbildung dafür zu haben. Er unterlässt es, die Schafe zu betäuben. Sie erleben ihre eigene Kastration also bei vollem Bewusstsein und ohne Schmerzausschaltung. Das verletzt Wohl und Würde der Tiere aufs Tiefste. Die Staatsanwaltschaft entschied: 300 Franken Busse.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll den Schutz der Tierwürde durch Grundrechte konkretisieren, damit er richtig umgesetzt werden kann. Zudem soll er die Kantone so unterstützen, dass der Vollzug des Tierschutzrechts konsequent, lückenlos und einheitlich erfolgt.
Das passiert täglich: Die Eierindustrie züchtet Hühner, die Hälfte der Küken sind aber männlich. Weil sie keine Eier legen, werden sie am laufenden Band mit Gas getötet. Das ist nach Schweizer Tierschutzrecht völlig legal. Denn das Leben von Tieren wird grundsätzlich nicht geschützt. Und obwohl das Vergasen die Tierwürde verletzt, ergreifen Bund und Kantone keinerlei Massnahmen, um es zu beenden.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll das Leben von Tieren als schützenswert anerkennen. Und dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, damit Wohlergehen und Würde der Tiere nicht mehr systematisch verletzt werden.
So passiert im Kanton Zürich: Eine Halterin kümmert sich nicht um ihren Kater. Er hat verfilztes Fell, eine eingewachsene Kralle mit Entzündung, eine schwere Entzündung der Maulhöhle und eine Nierenkrankheit mit Blutarmut. Dem Tier geht es so schlecht, dass man sich für die Einschläferung entschied. Die Staatsanwaltschaft entschied: 100 Franken Busse. Nur im Wiederholungsfall müsste eine bedingte Geldstrafe von 200 Franken bezahlt werden.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll das Leben von Tieren als schützenswert anerkennen. Und er soll – im Rahmen seiner Oberaufsicht über den Vollzug des Tierschutzgesetzes – die Kantone so unterstützen, dass der Vollzug des Tierschutzrechts angemessen erfolgt.
So passiert im Kanton Bern: Beim Mähen auf einer Wiese wird ein Rehkitz überfahren. Ein Mann sieht das Tier, das nun verletzt auf der Wiese liegt. Er holt keine Hilfe, sondern schlägt mit einer Eisenstange auf den Kopf des Rehs ein, um es zu töten. Es stirbt nicht, sondern ist nur schwerer verletzt. Der Mann mäht weiter, ohne den Zustand des Tieres zu überprüfen. Es stirbt langsam und unter schlimmsten Qualen. Die Staatsanwaltschaft entschied: 500 Franken Busse. Nur im Wiederholungsfall müsste eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken bezahlt werden.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll die Kantone so unterstützen, dass der Vollzug des Tierschutzrechts konsequent, lückenlos und einheitlich erfolgt. Und wir fordern, dass der Bund über Gewalt am Tier informiert, damit solche Straftaten gar nicht erst passieren.
Das passiert täglich: Damit Kühe Milch produzieren, müssen sie ein Kalb gebären. Mutter und Kind entwickeln gleich nach der Geburt eine starke Bindung zueinander. Weil die Kuhmilch aber für die Menschen bestimmt ist, werden die Tiere routinemässig voneinander getrennt. Für beide ist das traumatisch, oft rufen sie noch tagelang nacheinander. Der Bund sieht diese systematische Verletzung des Tierwohls bisher nicht einmal als Problem.
Wir fordern deshalb: Der Bund soll Massnahmen ergreifen, damit Wohlergehen und Würde der Tiere nicht mehr systematisch verletzt werden.